Referat von Oberregierungsrat Tropf (Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum) zu aktuellen Fragen des Verbraucherschutzes
Auf Einladung des RACDJ Stuttgart referierte vor etwa 15 Zuhörern im Landtagsgebäude Herr Oberregierungsrat Tropf aus dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum über das bei diesem Ministerium angesiedelte Thema Verbraucherschutz.
Nach einigen einführenden Bemerkungen zur immer stärker werdenden Bedeutung des Verbraucherschutzes wies der Referent darauf hin, dass die Union in vielen Teilbereichen noch auf der Suche nach einer sinnvollen eigenständigen Position sei, nachdem die FDP den Marktliberalismus („Verbraucher ist mündig, möglichst wenig Bürokratie“) besetzt habe und viele private Organisationen, wie etwa „Foodwatch“ in Ansätzen eine personalintensive „Totalkontrolle“ propagierten.
In der Folge ging Herr Tropf auf einzelne Aspekte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ein. Unter anderem konnte er zur Freude nicht weniger Anwesenden berichten, dass das EU-Parlament erst unlängst dem Fortbestehen des deutschen GS-Prüfzeichens bis auf Weiteres zugestimmt habe. Die Verleihung dieses Prüfzeichens insbesondere für Spielzeug erfordert nämlich erheblich höhere Sicherheitsstandards als das europäische CE-Kennzeichen.
Bei seinem Überblick über den wirtschaftlichen Verbraucherschutz sprach der Referent unter anderem die EU-Mediendienste-Richtlinie (552/89/EG mit nachfolgenden Änderungen) an. Als erhebliche Neuerung insbesondere für die Gepflogenheiten nationaler Privatfernsender wird diese Richtlinie unter anderem ab 2010 dafür sorgen, dass die Übertragung von Fernseh- und Kinospielfilmen für einen Zeitraum von 30 Minuten nur einmal für Werbung und/oder Teleshopping unterbrochen werden darf. Dagegen erscheint bei den Fahrgastrechten derzeit noch Vieles im Fluss: Ab welcher Zeitspanne werden Verspätungen entschädigungspflichtig? In welcher Höhe? Sind Gutschein zulässig oder kann Barauszahlung verlangt werden? Ein Gesetzentwurf des BMJ hierzu ist noch nicht veröffentlicht.
In der Öffentlichkeit heftig in der Kritik sind die Tarife der Energieversorger. Herr Tropf wies unter anderem auf die Neufassung von § 29 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen hin. Durch die Formulierung „es sei denn, das Versorgungsunternehmen weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist“ sei jedenfalls in kartellrechtlichen Verfahren eine Beweislastumkehr erzielt worden. Hinsichtlich Art und Umfang eines weiteren „Unbundlings“ (d.h. einer weiteren Entflechtung) großer Stromkonzerne entspannte sich eine interessante Diskussion. Ist das auf der europäischen Ebene überhaupt durchsetzbar? Gibt es eine Garantie, dass das zu Kostensenkungen führt? Sollte die CDU - wie etwa seitens des hessischen Wirtschaftsministers geschehen - das überhaupt fordern?
Einige weitere Punkte in Vortrag und Diskussion, welche in einem nahen Lokal fortgesetzt wurde, schlossen sich an. Nicht fehlen durfte auch die von einem Landesvorstandsmitglied vor kurzem in verdienstvoller Weise aufgegriffene Problematik des Schutzes von Darlehnsnehmern bei Kreditverkäufen. Hierzu wiesen aber Zuhörerinnen aus der Verbraucherzentrale darauf hin, dass es bislang an einem nachweislichen Versuch einer Zwangsvollstreckung aus einer übertragenen Grundschuld gegen Darlehnsnehmer, die ihre Kredite ordnungsgemäß bedient haben, fehle.
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