Stellungnahme des LACDJ zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) über ein „Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts“
Der LACDJ Baden-Württemberg lehnt die vorgesehene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ohne eine gleichzeitige und angemessene Erhöhung der Gerichtskosten ab. Es wird angeregt, dass sich der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) dieser Auffassung anschließt.
Im Dezember 2011 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Referentenentwurf über ein „Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts“ (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vorgelegt. Dieser Referentenentwurf sieht neben strukturellen Verbesserungen der Rechtsanwaltsvergütung vor allem auch eine drastische nominelle Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren von mehr als 11 %, in Teilbereichen von über 14 % vor; demgegenüber sollen die Gerichtsgebühren fast unverändert bleiben und sich in der Masse der Fälle um nur 4 € erhöhen. Diese ungleiche Anhebung der Gebühren einer Rechtsverfolgung, insbesondere die fast vollständig ausbleibende Erhöhung der Gerichtsgebühren, wird in dem Entwurf maßgeblich damit gerechtfertigt, dass wegen der Erhöhung der Anwaltsgebühren „nur noch wenig Raum für Gebührenerhöhungen in diesem Bereich“ sei, um weiterhin einen „bezahlbaren Zugang zum Recht zu erhalten“.
Diese Argumentation berücksichtigt weder die Kostensteigerungen bei den Gerichten, die hinter denen der Rechtsanwälte nicht zurückbleiben, noch die dringenden Bedürfnisse der Justizhaushalte der Länder, die bei einem Kostendeckungsgrad von nur 44 % in immer größere Schwierigkeiten dabei kommen, eine funktionierende Justiz zu finanzieren.
Die Begründung des Entwurfs – bezahlbarer Zugang zum Recht – lässt vor allem die verfassungsrechtlich garantierte Prozesskostenhilfe unbeachtet, auf die jeder einen Anspruch hat, der sich eine vernünftige Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht leisten kann. Im Gegenteil belasten die künftigen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren die Justizhaushalte über die dadurch ebenfalls steigenden Aufwendungen für Prozesskostenhilfe noch weiter, ohne dass die Justiz überhaupt irgendeinen hinreichenden Ausgleich erhält. Die auf diese Weise verursachte weiter abnehmende Deckung der Justizhaushalte durch eigene Einnahmen wird sich voraussehbar letztlich auch auf die Personalsituation der Justiz und damit auch auf die Dauer der Prozesse nachteilig auswirken.
Das angebliche Kostenrechtsmodernisierungsgesetz stellt sich damit in seiner gegenwärtigen Fassung vor allem als Einkommenserhöhungsgesetz für Rechtsanwälte dar. Damit setzt sich die FDP einmal mehr dem Vorwurf einseitiger Klientelpolitik aus. Die Interessen der Justiz aber, die die Bundesjustizministerin als allererstes im Blick haben sollte, bleiben auf der Strecke.
Um auf Dauer funktionsfähig zu bleiben, braucht die Justiz daher zumindest in gleicher Weise Gebührenerhöhungen wie die Rechtsanwälte.
Stellungnahme des LACDJ zum Referentenentwurf über ein „Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts" (pdf-Version) |